Airlines dürfen Zusatzkosten für die Aufgabe von Gepäck verlangen
Es ist mit Unionsrecht vereinbar, wenn Airlines neben dem Flugpreis für die Beförderung des Fluggastes noch Zusatzkosten für die Aufgabe von Gepäck verlangen. Der EuGH entschied im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der spanischen Airline Vueling und dem Verbraucherverband Galizien, dass eine spanische Rechtsvorschrift, nach der Luftfahrtunternehmen verpflichtet sind, in jedem Fall für den Preis des Fluges nicht nur Passagier, sondern auch Gepäck zu befördern, nicht mit Unionsrecht vereinbar ist.