Abmahnung der Wettbewerbszentrale Dortmund wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der intransparenten Einschränkung einer Rabattankündigung und unzureichender Auflösung eines Sternverweises
Die Wettbewerbszentrale Dortmund mahnt einen unserer Mandanten wegen Wettbewerbsverstoßes ab. Im Rahmen einer Rabattankündigung soll er einen Sternverweis nicht in der erforderlichen Form auflösen sowie die Angabe der Bedingungen nicht hinreichend klar, eindeutig und verständlich erfolgen.