Abmahnung der Fatboy the Original B.V. durch Heinrich Erb Partner Rechtsanwälte und Patentanwälte wegen unzulässiger Verwendung von Werbefotos
Uns liegt eine Abmahnung der Fatboy the Original B.V. durch die Rechts- & Patentanwälte Heinrich Erb Partner vor. Dort wird angeführt, dass die Firma Fatboy Herstellerin von bekannten Premium-Sitzsäcken sei und diese Produkte über ein selektives Vertriebssystem vertreibe. Im Rahmen des selektiven Vertriebssystems sei es zulässig, urheberrechtlich geschützte Werbefotos zu verwenden, nicht jedoch außerhalb des selektiven Vertriebssystems.