Abmahnung der Nachtschicht Events GbR durch die Rechtsanwälte Eigenstetter, Heimreich & Partner wegen einer Markenrechtsverletzung an der Wort-Bildmarke „Nachtschicht Events“

25. September 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Nachtschicht Events GbR, ausgesprochen durch die Rechtanwälte Eigenstetter, Heimreich & Partner vor. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er eine Markenrechtsverletzung an der Wort-Bildmarke „Nachtschicht Events“ begangen habe.

Die Abmahnung der Nachtschicht Events GbR im Einzelnen

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass unser Mandant ohne Zustimmung und somit widerrechtlich eine zu dem Zeichen „Nachtschicht Events“ ähnliche Firmierung verwenden soll. Wegen der Vergleichbarkeit der angebotenen Dienstleistungen und der Gleichartigkeit der Bezeichnung soll eine Verwechslungsgefahr bestehen.

Es wird nun von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Weiter soll er einen Schadensersatz 4.800,00 Euro mit der Begründung leisten, dass  die Nachtschicht Events GbR so zu stellen ist, als hätte seit 2 Jahren ein Lizenzvertrag bestanden. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.239,40 Euro bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Nachtschicht Events GbR

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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