Abmahnung der Nikon GmbH durch Rechtsanwälte Beise & Munscheid wegen Markenrechtsverletzung
Die Abmahnung der Nikon GmbH im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Beise & Munscheid führen in der Abmahnung aus, dass unser Mandant in seinem Online-Shop Fotodrittzubehör anbieten würde, welches mit der Marke „NIKON“ versehen wäre. Zudem seien die Drittprodukte teilweise mit der typischen schwarz/gelb Nikon-Farbstellung bedruckt. Dies sei markenrechtswidrig.
Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassung- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen sowie Auskunft über den bisherigen Vertrieb der Produkte zu erteilen, um einen etwaigen Schadensersatz beziffern zu können. Weiter soll er die durch die Verletzung entstandenen Rechtsverfolgungskosten der gegnerischen Rechtsanwälte begleichen, mithin 1.531,90 €.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Nikon GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.