Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG durch Rechtsanwalt Dr. Bahr wegen Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie wegen sonstigem wettbewerbswidrigen Verhaltens

01. Oktober 2013
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In dem Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Bahr wird unserem Mandant vorgeworfen, gegen eine bereits in der Vergangenheit unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verstoßen zu haben sowie unwirksame AGB-Klauseln zu verwenden. Ferner wird unserem Mandanten vorgeworfen, nicht hinreichende Informationsangaben in seinem Webshop zu machen.

Die Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG im Einzelnen

Der abmahnende Rechtsanwalt führt näher aus, dass unser Mandant im Rahmen seiner Internetpräsenz und seines Onlineshops gegen eine bereits unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verstoßen hätte. Zudem würde er unwirksame AGB-Klauseln verwenden und nicht seinen gesetzlich ihm auferlegten Informationspflichten nachkommen.

Infolgedessen wird von unserem Mandanten die Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt. Weiter soll er wegen des Verstoßes eine Vertragsstrafe sowie die angefallenen Rechtsverfolgungskosten des gegnerischen Rechtsanwaltes zahlen.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Quante Design GmbH & Co. KG

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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