Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an der Fernsehserie „Homeland“

10. Januar 2014
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an 3 Folgen der TV-Serie „Homeland“ ab.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, 3 Folgen der TV-Serie „Homeland“ illegal mittels eine Tauschbörse heruntergeladen und gleichzeitig anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Konkret geht es um „Homeland“ – Staffel 2 Folgen 10, 11 und 12.

Dadurch seien die ausschließlichen Verwertungsrechte der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH am streitgegenständlichen Material verletzt worden.

Aufgrund dessen wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem soll er Schadens- und Aufwendungsersatz leisten, wobei die gegnerischen Anwälte einen Pauschalbetrag von 875 Euro zu Begleichung der genannten Forderungen anbieten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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