Abmahnung der Anwaltskanzlei Erlenhardt im Namen von Daniel Nicolin wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf eBay

24. Oktober 2013
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Uns liegt eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Erlenhardt im Auftrag des Daniel Nicolin wegen eines angeblichen Wettbewerbsverstoßes auf der Internetplattform eBay vor.

Abmahnung des Daniel Nicolin im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, dass er auf der Internetplattform eBay als privater Verkäufer angemeldet sei, dort aber in gewerblichem Umfang geschäftstätig wäre. Infolgedessen sei er auch nicht den  mit einer Einstufung als gewerblicher Verkäufer resultierenden Informationspflichten nach § 312c BGB und § 5 TMG nachkommen. Hierdurch solle sich unser Mandant gegenüber  Verkäufern einen Vorteil verschaffen haben, mit der Folge, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliege.

Gefordert werden nun die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Erteilung einer Auskunft. Des Weiteren wird die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches dem Grunde nach sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. EUR 1.348,27 Euro verlangt.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Daniel Nicolin

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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