Abmahnung der Nikon GmbH durch Rechtsanwälte Beise & Munscheid wegen Markenrechtsverletzung und Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung der Nikon GmbH durch die Rechtsanwälte Beise & Munscheid im Einzelnen
Die Rechtsanwälte Beise & Munscheid führen in der Abmahnung aus, dass unser Mandant in seinem Online-Shop Telezoom-Objektive der Marke „NIKON“ veräußern würde, welche nicht für den Vertrieb im europäischen Wirtschaftsraum bestimmt waren, sondern aus Asien stammen. Dadurch dass unser Mandant diese Objektive in Deutschland vertrieben habe, soll er gegen die Markenrechte der Nikon GmbH verstoßen haben. Ein weiterer Verstoß wird unserem Mandaten vorgeworfen. Er soll für die Bewerbung seiner Produkte Lichtbilder und Texte benutzt haben, die von der Website der Nikon GmbH stammen. Dadurch habe er eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Unser Mandant wird dazu aufgefordert, eine vorformulierte Unterlassung- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen sowie einen Gesamtbetrag, bestehend aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten, in Höhe von EUR 1.752,90 bezahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Nikon GmbH
Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist jedoch stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.