Abmahnung der Charisma Technologies GmbH durch Rechtsanwälte Hillers, Dr. Streit, Dr. Behrends & Coll. wegen Markenrechtsverletzung
Die Abmahnung der Charisma Technologies GmbH im Einzelnen
Die gegnerischen Rechtsanwälte führen in der Abmahnung näher aus, dass unser Mandant unlizenzierte Produkte unter der Bezeichnung „Carisma“ anbieten und verkaufen würde und hierdurch eine Markenrechtsverletzung an der Gemeinschaftsmarke „CHARISMA“ vorläge.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, es zu unterlassen, solche Produkte weiterhin unlizenziert in den Verkehr zu bringen. Auch soll er Auskünfte über den bisherigen Handel mit den streitgegenständlichen Produkten erteilen, um weitergehende Schadensersatzansprüche beziffern zu können. Zudem soll er eine der Abmahnung beigelegte und bereits vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen und die durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren aus einem Streitwert in Höhe von 50.000,00 EUR erstatten, mithin 1.531,90 EUR.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung der Charisma Technologies GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Auch die Berechnung einer fiktiven Lizenzgebühr sollte sorgfältig geprüft werden. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.