Rundfunkgebührenpflicht für PKW-Radio
Beschluss des OVG Lüneburg vom 06.03.2012, Az.: 4 LB 290/09
Schon eine geringe gewerbliche Nutzung des eigenen PKW befreit nicht von der Rundfunkgebührenpflicht eines Zweitgeräts im PKW. Dies könnte nur durch eine ausschließlich private Nutzung erfolgen.