Abo-Fallen – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

12. März 2010
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Sind Sie auch ein Opfer? Auf einer scheinbar harmlosen Internetseite geben Sie Ihre Daten ein und bekommen kurze Zeit später eine Rechnung, weil Sie angeblich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben, das über mindestens 2 Jahre läuft. Dann sind Sie wie viele andere auch in eine sogenannte "Abo-Falle" getappt.

Unter Abo-Fall versteht man Internetseiten für deren Nutzung man sich unter Angabe seiner Daten anmelden muss. Die Seitenbetreiber legen dabei jedoch nicht offen, dass für die Nutzung der Seite ein Entgelt verlangt wird und dass der Nutzer die Kosten sofort für 2 Jahre bezahlen muss.

Oftmals werden dann diese Kosten durch die Münchner Rechtsanwältin G. eingetrieben, die für manche der umstrittenen Webseitenbetreiber das Inkasso betreibt.

Daraufhin hatten über 1000 Internetnutzer, die auf diese dubiose Geschäftspraktiken hereingefallen waren, Strafanzeige wegen Gebührenüberhebung, Betrugs, Nötigung und Erpressung gegen die Anwältin G. erstattet. Vom Amtsgericht Karlsruhe wurde die Frau G. bereits 2009 wegen Beihilfe zum Betrug zu Schadensersatz verurteilt.

Das Ermittlungsverfahren der Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Rechtsanwältin wurde jedoch jetzt eingestellt. Dies wurde damit begründet, dass die geltend gemachten Kosten aus zivilrechtlicher Sicht zwar zweifelhaft erscheinen, an einem hinreichenden Verdachtsmoment zur strafrechtlichen Verfolgung fehle es jedoch, so die Staatsanwaltschaft München.

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