Urheberschutz für suchmaschinenoptimierten nur drei Sätze umfassenden Text
Eigener Leitsatz:
Ein für Suchmaschinen optimierter, nur aus drei Sätzen bestehender Text, kann die für einen Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. In dem von uns vertretenen Fall war die Startseite unter SEO-Gesichtspunkten optimiert worden.
Landgericht Köln
Beschluss vom 17.12.2009
Az.: 28 O 861/09
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren
…
-Antragssteller-
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hild & Kollegen, Konrad-Adenauer-Allee 55, 86150 Augsburg
g e g e n
…
-Antragsgegner-
Prozessbevollmächtigte: …
wegen: Urheberrechtssache
Auf den Antrag des Antragstellers vom 15.12.2009 wird, nachdem dieser durch Vorlage von Urkunden, nämlich eines Auszuges aus der Homepage des Antragstellers, einer eidsstattlichen Versicherung des Antragstellers vom 13.12.2009, verschiedenen Suchergebnisses der Internetsuchmaschine „Google", einer Beschreibung der Suchmaschinenoptimierung, eines Auszuges aus der Homepage des Antragsgegers sowie des vorgerichtlichen Schriftverkehrs glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihm nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind, gemäß §§ 935 ff., 938, 916 ff. ZPO, §§ 97 und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der
einstweiligen Verfügung
angeordnet:
Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung
v e r b o t e n,
den Text
„Egal ob Geburstagsfeier, Hochzeit, Privatparty oder geschäftliche Veranstaltung, wir stellen Ihnen hochwertiges Equipment zu attraktiven Preisen zur Verfügung und beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Veranstaltungstechnik und Eventorganisation.
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Unsere Veranstaltungstechnik können Sie im Raum (…) mieten."
im Internet auf Webseiten öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere diesen auf der Startseite unter der Domain … zu veröffentlichen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
Streitwert: 10.000,00 €