Urheberschutz für suchmaschinenoptimierten nur drei Sätze umfassenden Text

13. April 2010
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Eigener Leitsatz:

Ein für Suchmaschinen optimierter, nur aus drei Sätzen bestehender Text, kann die für einen Urheberschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. In dem von uns vertretenen Fall war die Startseite unter SEO-Gesichtspunkten optimiert worden.

Landgericht Köln

Beschluss vom 17.12.2009

Az.: 28 O 861/09

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren


-Antragssteller-
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hild & Kollegen, Konrad-Adenauer-Allee 55, 86150 Augsburg

g e g e n


-Antragsgegner-
Prozessbevollmächtigte: …

wegen: Urheberrechtssache

Auf den Antrag des Antragstellers vom 15.12.2009 wird, nachdem dieser durch Vorlage von Urkunden, nämlich eines Auszuges aus der Homepage des Antragstellers, einer eidsstattlichen  Versicherung des Antragstellers vom 13.12.2009, verschiedenen Suchergebnisses der Internetsuchmaschine „Google", einer Beschreibung der Suchmaschinenoptimierung, eines Auszuges aus der Homepage des Antragsgegers sowie des vorgerichtlichen Schriftverkehrs glaubhaft gemacht hat, dass die Voraussetzungen für den Erlass der von ihm nachgesuchten einstweiligen Verfügung erfüllt sind, gemäß §§ 935 ff., 938, 916 ff. ZPO, §§ 97 und zwar wegen der Dringlichkeit gemäß § 937 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der

einstweiligen Verfügung

angeordnet:

Dem Antragsgegner wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung

v e r b o t e n,

den Text

„Egal ob Geburstagsfeier, Hochzeit, Privatparty oder geschäftliche Veranstaltung, wir stellen Ihnen hochwertiges Equipment zu attraktiven Preisen zur Verfügung und beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um Veranstaltungstechnik und Eventorganisation.

Spezialisiert auf die serviceorientierte Gestaltung und Betreuung von Veranstaltungen im privaten und geschäftlichen Bereich mit einer Veranstaltungsgröße von 10 bis 1.000 Personen.

Unsere Veranstaltungstechnik können Sie im Raum (…) mieten."

im Internet auf Webseiten öffentlich zugänglich zu machen, insbesondere diesen auf der Startseite unter der Domain … zu veröffentlichen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Streitwert: 10.000,00 €

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