Google Books: „Dem Ziel ein großes Stück näher“

24. September 2009
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Das US-Justizministerium teilt im Verfahren um die "Google Books"-Datenbank die Bedenken der deutschen Autoren und Verleger. Man sei dem Ziel, dass der Vergleich zwischen Google Inc. und  den US-amerikanischen Autoren und Verlegerverbände nicht auch für deutsche Urheber gelten soll, sogar ein großes Stück näher gekommen, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Im Einzelnen:

Seit etwa 5 Jahren hat Google ohne entsprechende Zustimmung der Rechtsinhaber Bücher aus amerikanischen Bibliotheken digitalisiert und für den Aufbau ihrer "Google Books"-Datenbank genutzt. Hier wurden sämtliche Werke gespeichert, unter anderem auch zahlreiche Bücher von deutschen Autoren. Da dieses Vorgehen massiv gegen die Urheberrechte der Autoren verstößt, ließ eine Klage gegen Google schließlich nicht lange auf sich warten.

Die Klage der Autoren und Verlegerverbände verlief jedoch nach dem amerikanischen Verfahren der "class action". Eine Gerichtsentscheidung, die in einem "class action"-Verfahren zustande kommt, wirkt nicht nur zwischen den streitenden Parteien, sondern gilt für alle Mitglieder einer "class", hier also alle Autoren und Verlegerverbände weltweit. Schließen die Parteien des "class action"-Verfahren einen Vergleich, so gilt auch dieser für alle "class"-Mitglieder.

Im Verfahren vor dem zuständigen New Yorker Gericht beabsichtigen Google Inc. und die amerikanischen Autoren und Verlegerverbände den Streit mit einem Vergleich beizulegen. Google soll ab sofort die eingescannten Bücher im Wege des "display use" nutzen dürfen: Hier verkauft Google potentiellen Interessenten den Zugriff auf eines der Werke bei entsprechender Zustimmung der Autoren sowie gegen Beteiligung an den erzielten Einnahmen. Ist ein Buch jedoch bereits vergriffen und nicht mehr im Handel erhältlich, so kann Google auch ohne die Zustimmung der Rechtsinhaber das Werk zugänglich machen.

Kommt dieser Vergleich, der Anfang Oktober erst noch durch das Gericht gebilligt werden muss, zustande, würde das auch für die deutschen Autoren gelten, obwohl diese gar nicht Partei des Verfahrens waren.

Hierbei hat die Bundesregierung Deutschland jedoch Bedenken: Nach ihrer Ansicht verstößt ein solcher Vergleich mit derart weiten Auswirkungen gegen internationale Verträge und Abkommen. Denn dadurch würden Google Nutzungsrechte eingeräumt werden, die es bei einem ordnungsgemäßen Verfahren nicht erlangt hätte.

Diese Bedenken teilt auch das US-Justizministerium. Es bleibt also abzuwarten, welches Ergebnis der noch ausstehende Anhörungstermin mit sich bringt.

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