Abmahnung der Mach I Records GmbH & Co KG durch die IPPC LAW Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Crazy Frog – Get Ready For This“

11. August 2025
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Uns liegt eine Abmahnung der Mach I Records GmbH & Co KG, ausgesprochen durch die IPPC LAW Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines Social-Media-Posts eine Urheberrechtsverletzung an "Crazy Frog - Get Ready For This" begangen zu haben

Die Abmahnung der Mach I Records GmbH & Co KG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Mach I Records GmbH & Co KG wird näher aufgeführt, dass unser Mandant im Rahmen eines Instagram-Beitrages die Tonaufnahme „Crazy Frog – Get Ready For This“ zu gewerblichen Zwecken verwendet hat, ohne die entsprechende Lizenz dafür gehabt zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 85, 19a UrhG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben wird eine Schadensersatz in Höhe von EUR 2.500,00 gefordert. Außerdem macht die Gegenseite Rechtsverfolgungskosten von EUR 1590,91. Diesen Wert errechnen IPPC LAW Rechtsanwälte anhand eines Gesamtgegenstandswertes von EUR 27.500,00.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Mach I Records GmbH & Co KG

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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