Urheberrecht und KI

11. August 2025
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Durch den AI Act werden GPAI-Anbieter angehalten, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts auf den Weg zu bringen. Hierdurch soll das Spannungsverhältnis zwischen benötigten Daten für die KI und den Rechten der Urheber in Einklang gebracht werden.

AI Act verlangt Urheberrechtsstrategie

Da KI mit einer großen Menge an Daten trainiert werden muss, diese aber häufig urheberrechtlich geschützt sind, ist eine ständige Anpassung der Vorgaben nötig, um einen gerechten Ausgleich zwischen den jeweiligen Interessen herzustellen. Vor dem Artificial Intelligence Act (AI-Act) war bereits mit § 44b UrhG eine Regelung in Kraft, nach der im Ergebnis die Vervielfältigung von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text- und Data-Mining zulässig ist, wenn die Vervielfältigungen nach dem Training wieder gelöscht werden.

Nach dem AI- Act wird nun für  General Purpose Artificial Intelligence (GPAI) – Anbieter, also KI mit allgemeinem Verwendungszweck (bspw. ChatGPT)  eine regulatorische Pflicht (gilt ab dem 2. August 2025) statuiert, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts zu erstellen. Die Einhaltung des AI Acts kann u.a. durch einen Nachweis, sich an einen von der europäischen Kommission veröffentlichten Verhaltenskodex für GPAI-Anbieter zu halten, erbracht werden.

AI Act erklärt 

Die Europäische Union hat mit dem AI Act einen rechtlichen Rahmen verabschiedet mit dem Ziel, vertrauenswürdige KI und verantwortungsvolle KI-Innovationen in Europa zu fördern. Basierend auf einen risikobasierten Ansatz ist die Verordnung seit dem 1. August 2024 in Kraft getreten.

Der AI Act wurde eingeführt, um die potenziellen Risiken, die mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz verbunden sind, zu minimieren.

Der AI Act schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen. Ebenso muss der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein.

Der AI Act verfolgt einen sogenannten risikobasierten Ansatz. Das heißt, je höher das Risiko bei der Anwendung eingeschätzt wird, desto strenger sind auch die Vorgaben. Ein inakzeptables Risiko stellen zum Beispiel KI-Systeme dar, die eingesetzt werden können, um das Verhalten von Personen gezielt zu beeinflussen und sie so zu manipulieren. Für sie gilt ein Verbot, genauso wie für KI-basiertes „Social Scoring“, also die Vergabe von Punkten nach erwünschtem Verhalten.

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