Abmahnung der Artemide Deutschland GmbH & Co. KG durch die Heissner & Struck Partnerschaft mbB wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial
Die Abmahnung der Artemide Deutschland GmbH & Co. KG im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandat vorgeworfen, drei Originalfotos der Gegenseite in seinem Online-Shop verwendet zu haben, ohne dass ihm Nutzungsrechte eingeräumt wurden. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.
Infolgedessen wird unser Mandat dazu aufgefordert einen Schadensersatz i.H.v. insgesamt 18.000,00 € zu leisten und die angefallenen Rechtsanwaltsvergütungskosten der Gegenseite von weiteren 1.287,70 € zu übernehmen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Artemide Deutschland GmbH & Co. KG
Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

