Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. durch die Von Have Fey wegen Urheberrechtsverletzung an Originalfotographien

03. November 2025
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Uns liegt eine Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd., ausgesprochen durch die Von Have Fey Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unsere Mandantin vorgeworfen, auf einer Verkaufsplattform zwei Originalfotografien der Leo E-Commerce Ltd. verwendet zu haben. Dadurch läge eine Urheberrechtsverletzung vor.

Die Abmahnung der Leo E-Commerce Ltd. im Einzelnen

In der Abmahnung der Von Have Fey Rechtsanwälte wird ausgeführt, dass unsere Mandantin auf einer Verkaufsplattform einen Artikel mit zwei Originalfotos der Gegenseite beworben haben soll.

Es wird die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, sowie die Bezahlung eines durgeführten Testkaufs und die Kostenübernahme der Dokumentation der Rechtsverletzung gefordert. Außerdem sollen die Rechtsverfolgungskosten getragen werden. Insgesamt beläuft sich der geforderte Betrag auf 657,47€.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Leo E-Commerce Ltd.

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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