Abmahnung von Produzenten durch die IPPC LAW Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Lied „Melanie Thornton – Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“

08. Dezember 2025
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Uns liegt eine Abmahnung zweier Produzenten, ausgesprochen durch die IPPC LAW Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, das Lied „Wonderful Dream (Holidays Are Coming)“ von Melanie Thorton illegal auf ihrem Instagram-Account verwendet und so öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung der Produzenten im Einzelnen

In der Abmahnung wird erklärt, dass unserer Mandantin das Lied „Wonderful Dream (Holidays Are Coming“ von Melanie Thornton auf ihrem Instagram-Account öffrntlich zugänglich gemacht und es zu Werbezwecken mit einem Video verknüpft haben soll . Dadurch soll unsere Mandantin die Rechte der Gegenseite aus §14 UrhG verletzt haben.

Zur Abgeltung der daraus resultierenden Ansprüche fordert die Gegenseite die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zusätzlich werden ein Schadensersatz  in Höhe von EUR 1.500,00 sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.579,37  und Ermittlungskosten in Höhe von EUR 272,51 geltend gemacht. Diese Kosten berechnet die Gegenseite an einem Gegenstandswert von  EUR 16.500,00.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei einer solchen Abmahnung

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

 

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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