Abmahnung der Agence France-Presse GmbH durch die Image Law Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern

24. März 2026
Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]
308 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der Agence France-Presse GmbH, ausgesprochen durch die Image Law Rechtsanwaltskanzlei, vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, auf ihrer Webseite eine Urheberrechtsverletzungen an Lichtbildern begangen zu haben.

Die Abmahnung der Agence France-Presse GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Image Law Rechtsanwaltskanzlei wird näher aufgeführt, dass unsere Mandantin auf ihrer Webseite Lichtbilder der Gegenseite verwendet und veröffentlicht haben soll, ohne die entsprechenden Rechte zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.

Infolgedessen wird unserer Mandantin zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Zusätzlich wird ein Zahlung in Höhe von EUR 979,63, zusammengesetzt aus einem Schadensersatz in Höhe von EUR 645,00, EUR 322,50 wegen Online-Nutzung ohne Urhebernennung und EUR 12,13 Verzugszinsen, geltend gemacht. Außerdem fordert die Gegenseite Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 140,90. Insgesamt fordert die Gegenseite eine Zahlung von EUR 1.120,53.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Agence France-Presse GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a