Abmahnung des Schäfer-Verlags Plauen i.V. durch den Rechtsanwalt Rentzsch wegen Urheberrechtsverletzung an dem Gedicht „Der alte Brunnen“

07. April 2026
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Uns liegt eine Abmahnung des Schäfer-Verlags Plauen i.V., ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Rentzsch, vor. In dieser wird unserer Mandantin vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Gedicht "Der alte Brunnen" begangen zu haben.

Die Abmahnung des Schäfer-Verlags Plauen i.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwalts Rentzsch wird unserer Mandantin vorgeworfen, das Gedicht „Der alte Brunnen“ in bearbeiteter Form auf ihrem Instagram-Profil öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 13, 16, 19a, 23 UrhG dar.

Infolgedessen wird unsere Mandantin zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Zudem wird sie zum Ersatz des für die Gegenseite entstandenen Schadens in Höhe von EUR 690. Zudem auch zum Ersatz der für die Gegenseite entstandenen Aufwendung, zusammengesetzt aus der Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts Rentzsch (EUR 538,20), welche diese anhand eines Gegenstandswertes von EUR 6.000,00 errechnen, einer Post- und Telekommunikationspauschale (EUR 20,00) sowie der Umsatzsteuer in Höhe von 19% (EUR 106,06) aufgefordert. Letztlich ergibt sich eine Gesamtforderungssumme von EUR 1354,26.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Schäfer-Verlag Plauen i.V.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

 

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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