Abmahnung der Wettbewerbszentrale e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes durch die Bezeichnung als „Klinik“
Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale e.V. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Wettbewerbszentrale e.V. wird u.a. aufgeführt, dass sich unsere Mandanten im Rahmen ihres Internetauftritts als „Klinik“ bezeichnet hätten, ohne dabei über eine Konzession als Privatkrankenanstalt (§ 30 GewO) zu verfügen oder den Erwartungen, welche Verbraucher regelmäßig an eine „Klinik“ stellen, zu entsprechen. Solch eine Erwartung sei die Möglichkeit einer stationären Behandlung.
Dies stelle einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG dar.
Infolgedessen werden unsere Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dem Schreiben wurde ein entsprechendes Exemplar beigefügt.
Daneben fordert die Wettbewerbszentrale e.V. einen Aufwendungsersatz in Höhe von 417,30 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Wettbewerbszentrale e.V.
Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

