Abmahnung der Bihlmayer-MEDIA wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung eines geschützten Bildes
Die Abmahnung der Bihlmayer-Media im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Bihlmayer-MEDIA wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantin auf ihrer Facebookseite ein Lichtbild der Gegenseite veröffentlicht und verbreitet haben soll, ohne die entsprechenden Rechte zu haben.
Dies stelle eine Verletzung des Vervielfältigungsrechts gemäß § 16 UrhG, des ausschließlichen Rechts des Urhebers auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG und eine unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß § 106 UrhG dar. Bei dem betreffenden Lichtbild handelt es sich um die Illustration eines Neujahresgrußes.
Infolgedessen wird unsere Mandantin zur nachträglichen Lizenzierung für die gegenständliche Nutzung angehalten. Die reguläre Lizenzgebühr beläuft sich hierbei auf 1.900,40 Euro. Im Wege einer außergerichtlichen Einigung, wird die nachträgliche Lizenzierung zu einem Preis von 1.650,00 Euro angeboten.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Bihlmayer-Media
Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

