Abmahnung der Hermes Sellier S.A.S. durch Epic Legal Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzungen

15. Juni 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Hermes Sellier S.A.S., ausgesprochen durch die Epic Legal Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, in einem Online-Shop Taschen, Gürtel, Taschenanhänger und Seidentücher als Nachahmungen angeboten und somit Markenrechte, wettbewerbsrechtliche Vorschriften, Designrechte und Urheberrechte verletzt zu haben.

Die Abmahnung der Hermes Sellier S.A.S. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Hermes Sellier S.A.S., vertreten durch Epic Legal Rechtsanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft in einem Online-Shop Taschen, Gürtel, Accessoires und Seidentücher angeboten haben soll, die nach Auffassung der Gegenseite Rechte der Hermes Sellier S.A.S. verletzen. Betroffen sein sollen unter anderem Nachahmungen der Produkte „Kelly“, „Birkin“, „Picotin“, „Twilly“ sowie „Rodeo Pegase“.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Markenrechtsverletzung, einen Wettbewerbsverstoß, eine Designverletzung und eine Urheberrechtsverletzung dar. In der Abmahnung werden unter anderem Art. 9 Abs. 2 lit. b) UMV, Art. 9 Abs. 2 lit. c) UMV, § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 3 UWG, § 8 UWG, §§ 38, 42, 66 DesignG sowie §§ 16, 97 UrhG genannt.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, zur Auskunftserteilung, zur Zahlung von Rechtsverfolgungskosten sowie zum Ersatz eines dem Grunde nach geltend gemachten Schadens aufgefordert. Der Gegenstandswert wird mit 600.000,00 Euro angegeben. Die geltend gemachten Kosten belaufen sich einschließlich Testkaufkosten auf insgesamt 6.675,85 Euro.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Hermes Sellier S.A.S.

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine feste Vertragsstrafe für künftige Verstöße vorgesehen ist.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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