Abmahnung der SATec GmbH durch die Pale Bridge Rechtsanwälte wegen unzulässiger E-Mail-Werbung

24. August 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der SATec GmbH und von Christopher Burggraf vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine unerwünschte Werbe-E-Mail versendet und somit unzulässige E-Mail-Werbung betrieben zu haben.

Die Abmahnung der SATec GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der SATec GmbH, vertreten durch die Pale Bridge Rechtsanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft eine werbliche E-Mail versendet haben soll, ohne dass hierfür eine wirksame Einwilligung vorgelegen habe. Eine vorherige Geschäftsbeziehung soll nach Auffassung der Gegenseite ebenfalls nicht bestanden haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Genannt werden unter anderem §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB sowie § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Zudem werden datenschutzrechtliche Ansprüche auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO und Löschung nach Art. 17 DSGVO geltend gemacht.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 326,15 Euro sowie zur Auskunftserteilung und Löschung personenbezogener Daten aufgefordert. Der geltend gemachte Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch wird mit 3.000,00 Euro angegeben.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der SATec GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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