Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Mortal Kombat II“

24. August 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, den Film „Mortal Kombat II“ bzw. Teile davon über das Filesharing-Protokoll BitTorrent angeboten und somit urheberrechtlich geschützte Inhalte öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Warner Bros. Entertainment Inc., vertreten durch die Frommer Legal Rechtsanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft über ihren Internetanschluss den Film „Mortal Kombat II“ bzw. Teile davon mit Hilfe eines Filesharing-Programms über das Filesharing-Protokoll BitTorrent angeboten und an Dritte übertragen haben soll, ohne die entsprechenden Rechte zu haben.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung urheberrechtlich geschützter Rechte dar. In der Abmahnung werden insbesondere die illegale Vervielfältigung nach § 16 UrhG sowie die illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG genannt. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um einen Film.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung aufgefordert. Geltend gemacht werden Schadensersatz in Höhe von 700,00 Euro sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 248,80 Euro. Insgesamt wird eine Zahlung in Höhe von 948,80 Euro gefordert. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sieht für künftige Verstöße eine angemessene, nicht bezifferte Vertragsstrafe vor.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

 

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