Abmahnung der Image Professionals GmbH durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial
Die Abmahnung der Image Professionals GmbH im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Image Professionals GmbH, vertreten durch die Frommer Legal Rechtsanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft geschütztes Bildmaterial auf einer Internetpräsenz verwendet haben soll, ohne die hierfür erforderliche Nutzungserlaubnis bzw. Lizenz zu haben.
Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Verletzung der §§ 16, 19a UrhG dar. Das betroffene Bildmaterial werde zudem als Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG bzw. jedenfalls als Lichtbild gemäß § 72 Abs. 1 UrhG eingeordnet. Bei dem betreffenden Bildmaterial handelt es sich um ein Lichtbild zum Thema selbstgemachte Dickmilch.
Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung aufgefordert. Geltend gemacht werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 635,55 Euro sowie Schadensersatz in Höhe von 402,50 Euro. Insgesamt wird einschließlich weiterer geltend gemachter Positionen ein Betrag in Höhe von 1.235,56 Euro gefordert.
Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Image Professionals GmbH
Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?
Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

