Abmahnung der Auto-Intern GmbH durch Schneiders & Behrendt wegen Urheberrechtsverletzung an Fahrzeug-Diagnosesoftware

24. August 2026
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Uns liegt eine Abmahnung der Auto-Intern GmbH vor. In dieser wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, ein Diagnosegerät mit rechtswidrig veränderter Software genutzt und somit eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung der Auto-Intern GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Auto-Intern GmbH, vertreten durch Schneiders & Behrendt PartmbB Rechts- und Patentanwälte, wird näher ausgeführt, dass unsere Mandantschaft ein Diagnosegerät mit zugehöriger Software genutzt haben soll, bei der technische Schutzmaßnahmen gegen einen illegalen Betrieb der Software und der Geräte umgangen worden seien.

Dies stelle nach Auffassung der Gegenseite eine Urheberrechtsverletzung dar. Bei dem betreffenden Verletzungsgegenstand handelt es sich um Fahrzeug-Diagnosesoftware sowie einen Diagnosestecker beziehungsweise Dongle im Zusammenhang mit den Bezeichnungen „VCDS“ und „HEX-V2“.

Infolgedessen wird unsere Mandantschaft zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zur Löschung der rechtswidrigen Software, zur Überlassung des Diagnosesteckers sowie unter bestimmten Voraussetzungen zur Auskunft aufgefordert. Zudem werden Schadensersatz in Höhe von 507,34 Euro und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 296,07 Euro geltend gemacht. Der von der Gegenseite errechnete Gesamtbetrag beläuft sich auf 803,41 Euro. Daneben wird ein Vergleichsangebot in Höhe von 690,00 Euro unterbreitet.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Auto-Intern GmbH

Jedes Abmahnschreiben sollte einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist besondere Vorsicht geboten, da diese unnötige Verpflichtungen enthalten oder zu weit gefasst sein kann.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung, wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung.

Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mit einer günstigen Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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