Abmahnung von Techland Sp. z.o.o. durch Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann wegen Urheberrechtsverletzung
Die Abmahnung der Techland Sp. z.o.o. im Einzelnen
Nach der Ermittlung der vermeintlich zum Computer unseres Mandanten gehörenden IP-Adresse mahnte die Techland SP. z.o.o diesen aufgrund der angeblich von ihm begangenen Urheberrechtsverletzung ab. Sie forderte den Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Übernahme der ihr durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten auf.
Die meist im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte allerdings nicht ohne rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden, da dies weitreichende Folgen für den Abgemahnten hat.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Techland Sp. Z o. o.
Jede Abmahnung betrifft einen Einzelfall und sollte als socher auch unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überprüft werden. Erst dann lässt sich in der Regel entscheiden, ob und wie die Abgabe einer häufig geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung sinnvoll ist.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir helfen ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer kostengünstigen Erstberatung weiter.