Schwäbischer Whisky darf nicht als „Glen“ bezeichnet werden
Andauernder Rechtsstreit
Bereits im Jahre 2013 begann der Rechtsstreit zwischen der schwäbischen Brennerei und der Scotch Whisky Association (SWA). Damals ist der Familienbetrieb aus Schwaben das erste Mal dazu aufgefordert worden, die Nutzung des Namensteils „Glen“ zu unterlassen. Nach Meinung der SWA werde die Bezeichnung „Glen“ stark mit Schottland und Scotch Whisky in Verbindung gebracht.
Gericht bestätigt die Schotten
„Geographische Angaben im Lebensmittelbereich sind besonders geschützt, und zwar nicht nur vor einer irreführenden Verwendung, sondern auch vor Anspielungen in den Bezeichnungen anderer Produkte“, so der Gerichtssprecher. Dafür reiche es aus, wenn man das Produkt aufgrund seiner Bezeichnung unmittelbar mit der geschützten geographischen Angabe in Verbindung bringen kann. Davon sei aufgrund von Umfragen, welche die Brennerei nicht entkräften konnte, auszugehen. Whisky, der nicht aus Schottland komme, dürfe daher nicht als „Glen“ bezeichnet werden.
Kein Verständnis bei den Schwaben
Unverständnis dagegen bei der Brennerei: „Wir respektieren und akzeptieren das Urteil selbstverständlich – aber wir verstehen es nicht“, sagte Brennerei-Gesellschafter Jürgen Klotz. Es seien zahlreiche schlüssige Belege vorgelegt worden, die zeigten, dass „Glen“ nicht schottischer Herkunft sei. Denn „Glen“ bedeute „Tal“ und somit habe das Gericht „offiziell bestätigt, dass es nur in Schottland Täler gibt“. Die SWA sieht Klotz als übermächtigen Gegner an, der einfach über mehr Mittel verfüge. Eine Revision wurde gegen das Urteil des OLG Hamburg nicht zugelassen. Beschwerde könnte jetzt nur noch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.
So geht es weiter bei der Waldhornbrennerei
Einen kleinen Seitenhieb kann sich die Brennerei jedoch nicht verkneifen: Der Whisky soll in Zukunft „Buchenbach Gold“ heißen. Doch statt des Whiskys werde nun der Gin mit „Glen Buchenbach“ benannt. Und damit nicht genug: jede Flasche der Waldhornbrennerei bekomme auf dem Etikett den Zusatz “ Aus dem verbotenen Tal“.