Abmahnung des Michael Staudinger durch die HELDT/ZÜLCH Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild
Die Abmahnung des Herrn Michael Staudinger im Einzelnen
Konkret wird unser Mandant beschuldigt, das streitgegenständliche Lichtbild auf ihrer Facebookseite öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne dazu berechtigt zu sein. Nach Angaben der Gegenseite habe unsere Mandantschaft angeblich gegen die Urheberrechte des Michael Staudinger verstoßen.
Aufgrund der vermeintlichen Rechtsverletzung, wird unser Mandant aufgefordert, der Gegenseite Auskunft über die Dauer der Nutzung des Fotos in der beanstandeten Form zu erteilen. Zudem soll unsere Mandantschaft eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dem Abmahnschreiben liegt bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung bei.
Des Weiteren berufen sich die HELDT/ZÜLCH Rechtsanwälte auf einen angeblich bestehenden Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG. Diesbezüglich soll unsere Mandantschaft, einen Schadensersatzbetrag in Höhe von EUR 200,00.- bezahlen. Außerdem soll unser Mandant die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 540,50., errechnet aus einem Gegenstandswert von EUR 5.000.-, tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Michael Staudinger
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.