Abmahnung der Time Gate GmbH durch die Rechtsanwälte Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum wegen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Sam“
Die Abmahnung der Time Gate GmbH im Einzelnen
In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines Onlineshops Bekleidung unter der Bezeichnung „SAM“ zum Kauf anzubieten, ohne eine entsprechende Nutzungsberechtigung für das Zeichen „SAM“ zu besitzen. Hierdurch seien die Rechte der Time Gate GmbH verletzt, da sie Inhaberin der eingetragenen Wortmarke „Sam“ sei. Die Time Gate GmbH genieße als Rechtsnachfolgerin der Uncle Sam GmbH, Geschäftsführer Marion und Michael Geiss, hinsichtlich der Marke „Sam“ markenrechtlichen Schutz aufgrund der eingetragenen Wortmarke Nr. 2004517.
Aufgrund des Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Ein diesbezügliches exemplarisches Muster wurde dem Schreiben beigefügt. Daneben soll er Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung erteilen und Schadensersatz zahlen. Des Weiteren soll unser Mandant Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.752,90 bezahlen, welchen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 75.000.- berechnen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Time Gate GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.