Abmahnung der Hannibal Classics Inc. durch die Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“

30. Oktober 2015
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1210 mal gelesen
0 Shares

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner machen im Namen der Hannibal Classics Inc. Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“ geltend.

Die Abmahnung der Hannibal Classics Inc. im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen einer Internettauschbörse den Film „Tokarev – Die Vergangenheit stirbt niemals“ widerrechtlich anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei eine unerlaubte Verwendung geschützter Filme und damit eine Urheberrechtsverletzung zu sehen. Dadurch seien die Rechte der Hannibal Classics Inc. verletzt worden, denn sie sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verbreitungsrechte an besagtem Filmwerk in Deutschland.

Infolgedessen fordern die Rechtsanwälte Sasse & Partner unseren Mandanten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll unser Mandant die vermeintlich vorhandene Datei sofort und dauerhaft von seinem Computer entfernen und durch Löschung vernichten. Außerdem wird von unserem Mandanten Schadensersatz in Höhe von EUR 500.- sowie Aufwendungsersatzansprüche in Höhe von EUR 967,69 gefordert, welchen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 3000.- berechnen. Insgesamt soll unser Mandat also einen Betrag in Höhe von EUR 1.467,69 bezahlen. Um eine schnelle außergerichtliche Einigung zu erreichen, wird unserem Mandanten ein Vergleichsangebot in Höhe von EUR 800.-  unterbreitet, womit alle Ansprüche abgegolten wären.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Hannibal Classics Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a