Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Bestimmung – Insurgent“

30. Oktober 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Bestimmung – Insurgent“ geltend.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Filmwerk „Die Bestimmung – Insurgent“ widerrechtlich anderen Nutzern zum Download angeboten habe. In dieser vermeintlichen Handlung liege nach § 19a UrhG eine illegale öffentliche Zugänglichmachung und eine illegale Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG. Dadurch seien die Rechte der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verletzt, denn sie sei – zumindest laut Schreiben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Filmwerk.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 600.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.- bezahlen, welchen die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.600.- berechnen. Insgesamt wird von unserem Mandanten daher ein Betrag in Höhe von EUR 815.- gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

 

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