Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen unzulässigen Vertragsklauseln in den AGB und einer veralteten Widerrufsbelehrung

30. Oktober 2015
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Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen, unzulässige Vertragsklauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuführen sowie eine veraltete Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Die Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerbs e.V. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, AGB auch für zukünftige Verträge gelten lassen zu wollen, obwohl es sich um einen Einzelkaufvertrag handeln würde. Zudem würde er für individualabreden eine schriftliche Bestätigung fordern und unverbindliche Lieferfristen angeben. Auch soll er angeblich vereinbaren, dass die Transportgefahr bei einem Verbrauchsgüterkauf auf den Käufer übergeht, die Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte verkürzt wird, schränkt die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und/oder Gesundheit ein und erweitert den Eigentumsvorbehalt. Neben den angeführten Punkten soll unser Mandant auch die sog. „salvatorische Klausel“ unzulässigerweise in seine AGB aufgenommen haben und damit gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Doch auch durch das Bereitstellen einer veralteten Widerrufsbelehrung habe sich unser Mandant wettbewerbswidrig verhalten.

Infolgedessen fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung der entstandenen Kosten i.H.v. EUR 243,95.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerbs e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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