Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung

02. November 2015
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Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. mahnt einen unserer Mandanten ab. Ihm wird vorgeworfen, eine veraltete Widerrufsbelehrung zu verwenden.

Die Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seiner Aktionsangebote auf der Internetplattform eBay eine nicht korrekte, veraltete Widerrufsbelehrung verwendet zu haben, was insbesondere hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist zu einer Irreführung der Verbraucher führen soll.

Infolgedessen fordert der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wobei er dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hat. Zum soll er Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 243,95 bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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