Abmahnung der Firma Spartarif Versicherungsmakler GmbH durch den Rechtsanwalt Stefan Hamberger wegen irreführender Spitzenstellungsbehauptung
Die Abmahnung der Firma Spartarif Versicherungsmakler GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Rahmen seines Internetauftritts für seine Marktführerstellung geworben zu haben, obwohl Mitbewerber tatsächlich einen größeren Vorsprung haben, insbesondere einen höheren Umsatz erzielen. Daher sei die betreffende Werbung gegenüber den angesprochenen Adressaten als irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWg anzusehen.
Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Formular dem Schreiben beigefügt war. Die Höhe der für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe wird von der Firma Spartarif Versicherungsmakler GmbH nach billigem Ermessen festgesetzt.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Firma Spartarif Versicherungsmakler GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.