Abmahnung der Floordirekt KG durch den Rechtsanwalt Frank Stuber wegen irreführender Werbung

14. Juni 2016
[Gesamt: 1   Durchschnitt:  5/5]
1392 mal gelesen
0 Shares

Der Rechtsanwalt Frank Stuber mahnt im Namen der Floordirekt KG einen unserer Mandanten wegen einer angeblich irreführenden und unlauteren Werbeaussage ab. Dieser soll in seinem Online-Shop mit der Aussage „Heute keine Versandkosten für ihre gesamte Bestellung – NUR beim Kauf dieses Artikels“ Verbraucher in die Irre geführt haben.

Die Abmahnung der Floordirekt KG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, in seinem Online-Shop zu Unrecht mit oben genannter Werbeaussage geworben zu haben. Die Aussage führe die Verbraucher in die Irre, anzunehmen, wenn er diesen Artikel noch heute bestellt, komme er in den Genuss eines Preisvorteils. Da diese Werbeanzeige laut Rechtsanwalt Stuber aber bereits seit Ende des Jahres 2015 täglich und ununterbrochen eingeblendet wird, sei diese Aussage dazu geeignet den Wettbewerb zum Nachteil von Mitbewerbern und Verbrauchern zu beeinträchtigen.

Unser Mandant soll deswegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben bereits beigefügt ist. Zudem soll unser Mandant Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 984,60 zahlen, welche der Rechtsanwalt Stuber aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 20.000.- berechnet. Im Falle eines Verstoßes gegen besagte Unterlassungserklärung würde eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001.- fällig werden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Floordirekt KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a