Abmahnung der A.U.E. Genc Warenhandels-UG durch die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft wegen Urheberrechtsverletzung an Fotografien
Die Abmahnung der A.U.E. Genc Warenhandels-UG im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen eines von ihm betriebenen Shops auf der Online-Plattform eBay zwei Lichtbilder zur Präsentation und Verkauf seiner Ware widerrechtlich zu verwenden. Darin liege nach Ansicht der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung gemäß §§ 16, 19a UrhG. Durch diese vermeintlich widerrechtliche Verwendung seien die Rechte der A.U.E. Genc Warenhandels-UG verletzt, denn sie sei – zumindest laut Schreiben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Bildmaterial.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben bereits ein geeigneter Entwurf beigefügt wurde. Daneben soll er Auskunft über den Umfang der mutmaßlichen Verwendung des streitgegenständlichen Bildmaterials erteilen. Darüber hinaus wird von unserem Mandanten die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 805,20 gefordert, welchen die ITB Rechtsanwaltsgesellschaft aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 12.000.- berechnet.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der A.U.E. Genc Warenhandels-UG
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.