Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die JBB Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzungen an Live-Übertragungen von Fußballspielen

09. Mai 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Jaschinski Biere Brexl, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch das Zeigen der Live-Übertragung von Fußballspielen eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Einzelnen

In der vorliegenden Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, die Rechte der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG verletzt zu haben, da er Live-Übertragungen von Fußballspielen, an denen Sky Deutschland die ausschließlichen Rechte hält, in seiner Kneipe gezeigt haben soll. Dadurch soll er die Nutzungsrechte gemäß §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG verletzt haben.

 

Es wird weiterhin angeführt, dass unser Mandant die entsprechenden Rechte zuvor über einen Abonnementvertrag erworben hätte müssen.

 

Was fällt auf an der Abmahnung der JBB Rechtsanwälte

Aufgrund des entgangenen Abschlusses eines solchen Abonnements machen die JBB Rechtsanwälte in der Abmahnung einen Schadensersatz in Höhe von 3.120,00 € geltend. Außerdem werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.375,88 € sowie 249,90 €, die Kosten für die angeordnete Kontrolle, also zusammen ein Betrag von 1.625,78 € gefordert. Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei eine vorformulierte Version im Anhang beigefügt wurde. Bei einem wiederholten Verstoß würde eine Vertragsstrafe von 5.001,00 € geltend gemacht werden können.

Es liegt weiterhin ein Vergleichsangebot vor, nach welchem sich unser Mandant verpflichten sollte, ein Abonnement nachträglich abzuschließen, wodurch die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ihre Schadensersatzforderungen auf 500,00 € begrenzen würde.

 

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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