Abmahnung der HydraFacial LLC durch die Rechtsanwälte Heissner & Struck wegen Markenrechtsverletzung an „Hydrafacial“
Die Abmahnung der HydraFacial LLC im Einzelnen
Nach Angaben der Rechtsanwälte Heissner & Struck sei die HydraFacial LLC alleinige und ausschließliche Markeninhaberin der Marke „Hydrafacial“ in diversen Formen und unser Mandant habe durch Verweise auf diese Marke einen Markenrechtsverstoß begangen.
Konkret wird unserem Mandanten vorgeworfen, er habe mit dem Verweis „Hydrafacial“ und der Bezeichnung „Hydro / Aqua Facial“, sowie der Bezugnahme auf einen Erfahrungsbericht der Firma auf Pro7/RTL über die Hydrafacial Produkte auf seiner Website, seine Kunden i.S.d. §5 UWG getäuscht.
Unser Mandant wird deshalb dazu aufgefordert, die ihm vorgeworfene Handlung zu unterlassen. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zusätzlich ist die Gegenseite der Auffassung, ihr stünden Schadensersatzansprüche in Höhe von EUR 2171,50.- gegen unseren Mandanten zu. Diese setzten sich zusammen aus einer Geschäftsgebühr von EUR 2151,00.- und einer Pauschale für Post und Telekommunikation i.H.v. EUR 20,00.-. Diesen Werten läge ein Gegenstandswert von EUR 100.000,00.- zu Grunde.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der HydraFacial LLC
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.