Abmahnung der Warner Bros Entertainment Inc. durch die Rechtsanwälte Frommer Legal wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Black Adam“
Die Abmahnung der Warner Bros Entertainment Inc. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Frommer Legal wird näher aufgeführt, dass unser Mandant über seinen Internetanschluss mit Hilfe eines Filesharing-Programms den Film „Black Adam“ unerlaubt angeboten haben und dabei an Dritte übertragen haben. Dies stelle eine illegale Vervielfältigung gem. § 16 UrhG, sowie eine illegale öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben fordert die Gegenseite Ersatz des ihr entstandenen Schadens in Höhe von EUR 700.-. Zusätzlich werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 235,80 geltend gemacht, die sich aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.700.- berechnet werden. Damit fordern die Rechtsanwälte Frommer Legal von unserem Mandanten insgesamt einen betrag in Höhe von EUR 935,80.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros Entertainment Inc.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.