Abmahnung der Flegl Rechtsanwälte GmbH durch die Flegl Rechtsanwälte wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an einem Text mit dem Titel „Impressum“

01. Juni 2015
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Die Flegl Rechtsanwälte machen gegen einen unserer Mandanten in eigenem Namen Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an einem Text mit dem Titel “Impressum“ geltend.

Die Abmahnung der Flegl Rechtsanwälte GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant auf seiner Internetseite den Text mit dem Titel „Impressum“, dessen Urheber der gegnerische Geschäftsführer Dr. Jochen Flegl sei, widerrechtlich verwendet habe. Zwar bietet die Flegl Rechtsanwälte GmbH das Impressum auf ihrer Website zum kostenlosen Download an, allerdings sei es als Bedingung notwendig, dass eine Quellenangabe erfolgt. Unser Mandant habe den Text ohne erforderliche Kenntlichmachung der Quelle im Rahmen seines Internetauftritts verwendet und somit gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, weshalb eine Urheberrechtsverletzung vorliegen soll.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Zudem soll er einen pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von EUR 650,- sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 215,-, insgesamt also einen Betrag in Höhe von EUR 865,- bezahlen. Die Rechtsanwaltskosten berechnen die Flegl Rechtsanwälte dabei aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.000,-. Bemerkenswert ist dabei unter anderem, dass die Flegl Rechtsanwälte GmbH angibt, für die ordnungsgemäße Erstellung eines Impressums durch sie fielen mindestens EUR 800,- zzgl. Umsatzsteuer an.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Flegl Rechtsanwälte GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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