Abmahnung der TREDY-fashion GmbH durch Rechtsanwälte Willers Müller-Römer Kunze & Partner wegen Verstoßes gegen AGB

01. Juni 2015
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Die Rechtsanwälte Willers Müller-Römer Kunze & Partner mahnen einen unserer Mandanten im Namen der TREDY-fashion GmbH ab. Ihm wird vorgeworfen gegen vereinbarte AGB verstoßen zu haben.

Die Abmahnung der TREDY-fashion GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben wird angeführt, dass unser Mandant bei der TREDY-fashion GmbH erworbene Produkte angeblich unter Verstoß gegen geltende AGB-Klauseln zum Wiederverkauf gewerblich weiterverkauft haben soll. Zudem beruft sich die Gegenseite auf angebliche direkte bzw. indirekte Verstöße gegen ein gegenüber unserem Mandanten ausgesprochenes Hausverbot.

Unser Mandant wird auf Grund dessen dazu aufgefordert, den gewerblichen Weiterverkauf zu unterlassen. Er soll deshalb eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Weiter soll er künftige  Verstöße gegen das Hausverbot unterlassen und  Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 745,40, berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000,-, bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der TREDY-fashion GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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