Abmahnung des Herrn Rouven Rieper, Inhaber der Firma „Rollo Rieper“, durch die Heitmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen eines Wettbewerbsverstoßes
Die Abmahnung des Herrn Rouven Rieper, Inhaber der Firma „Rollo Rieper“ im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben der Heitmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgeworfen, im Rahmen seines Online-Auftritts über Waren, Dienstleistungen und das Unternehmen des Herrn Rouven Rieper unwahre Tatsachen behauptet und verbreitet zu haben, die dazu geeignet seien, den Betrieb des Herren Rouven Rieper zu schädigen. Zudem soll unser Mandant in vergleichender Werbung die Waren und Dienstleistungen des von „Rollo Rieper“ herabgesetzt und verunglimpft haben.
Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Darüber hinaus soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 1.427,- bezahlen, die die Heitmann Rechtsanwaltsgesellschaft aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 33.500,- berechnet.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Rouven Rieper, Inhaber der Firma „Rollo Rieper“
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.
Barbara Wirthwein, 9. Januar 2019
zum … „PALM-DONNER-TAG“ …
…“echt drollig oder „und dann hat mich R. R. auf die Palme gefahren“ …
Seit über 5 Jahren hat sich Firma R. R. durch sein beharrliches Aussitzen, einen absoluten Wettbebewerbsvorteil (auf meine Kosten) ermöglicht, weil er für den selbstverursachten Schaden schlichtweg nicht geradegestanden hat. Der Inhaber behauptet, ich hätte einem Lösungsvorschlag persönlich zugestimmt. Das ist falsch und nicht die einzige „`Falscheinschätzung´´´ von ihm. Diesen Unternehmer muss ich bremsen… genauso !!! Barbara