Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an mehreren TV-Folgen der Serie „The Big Bang Theory“

15. September 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH einen unserer Mandanten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an mehreren TV-Folgen der TV-Serie „The Big Bang Theory“ ab.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment GmbH im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen im Rahmen der Internettauschbörse bittorent die TV-Folgen „The Big Bang Theory – The Anxiety Optimization, TV-Folge“, „The Big Bang Theory – The Friendship Turbulence [The Big Bang Theory – Wenn Männer Händchen halten…], TV-Folge“, „The Big Bang Theory – The Indecision Amalgamation [The Big Bang Theory – Reife Leistung, Playboy!], TV-Folge“, „The Big Bang Theory – The Mommy Observation [The Big Bang Theory – Mein Gespräch mit Mutter], TV-Folge“ und „The Big Bang Theory – The Troll Manifestation, TV-Folge“ anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten zu haben. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Zu einer solchen sei allerdings nur – so wird zumindest angegeben – die Warner Bros. Entertainment GmbH berechtigt. Diese sei auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die ausschließlich Berechtigte, Unterlassungs- Auskunfts-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagtem Werk geltend zu machen.

Aufgrund dieser vermeintlichen Verstöße wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer haben dem Abmahnschreiben bereits ein vorgefertigtes Exemplar beigefügt. Zudem soll unser Madnant einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 750,- sowie Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 215,-, die die Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1.750,- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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