Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Nymphomaniac 2“

16. Oktober 2015
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Uns liegt eine Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, das Filmwerk „Nymphomaniac 2“ widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen der Internettauschbörse bittorrent das Filmwerk „Nymphomaniac 2“ weltweit widerrechtlich zum Herunterladen angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot sei nach §§ 16, 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes zu sehen. Zu einer solchen sei allerdings nur – so wird zumindest angegeben – die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft berechtigt. Diese sei auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die ausschließlich Berechtigte, Unterlassungs- Auskunfts-, Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagten Werk geltend zu machen.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei die Rechtsanwälte dem Schreiben ein bereits vorgefertigtes Exemplar beigefügt hatten. Zudem wird die Bezahlung eines pauschalen Schadensersatzes i.H.v. EUR 600,- sowie Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 215,- gefordert. Diesen berechnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert i.H.v. EUR 1.600,-, womit insgesamt ein Betrag i.H.v. EUR 815,- verlangt wird.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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