Abmahnung des Herrn Stefan Braun durch Binz Rechtsanwälte wegen Werbung mit Gewährleistungsfrist

13. Oktober 2015
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Uns liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Stefan Braun, ausgesprochen durch die Binz Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er im Rahmen seines Online-Shops mit einer Selbstverständlichkeit geworben und so gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe.

Die Abmahnung des Herrn Stefan Braun im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unser Mandant in seinem Online-Shop Angebote mit einer einjährigen Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwaren beworben habe. Diese Werbeaussage stelle eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar, da unser Mandant die gesetzlich vorgeschriebene einjährige Gewährleistungsfrist als Besonderheit seiner Ware hervorhebe, die diese von den Angeboten seiner Mitbewerber unterscheide. Dies stelle einen Verstoß gegen § 3 Abs. 3 Nr. 10 UWG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 745,40.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 10.000.- berechnet werden.

Was fällt auf an der Abmahnung der Binz Rechtsanwälte

Herr Stefan Braun hat in der Vergangenheit hauptsächlich Unternehmen aus dem Bereich Drucker und Druckerzubehör abgemahnt. Unserer Kenntnis nach handelt es sich vorliegend um eine der ersten Abmahnungen, in welcher Herr Braun auch das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses hinsichtlich gebrauchter PCs, Notebooks und Monitore behauptet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Stefan Braun

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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