Abmahnung der Einzelfirma Thoralf Klabunde Immobilien durch Rechtsanwalt Roger Näbig wegen fehlender Datenschutzerklärung
Die Abmahnung der Thoralf Klabunde Immobilien im Einzelnen
In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird ausgeführt, dass unser Mandant auf seiner Homepage über ein Kontaktformular personenbezogene Daten erhebe, ohne den Nutzer mittels einer Datenschutzerklärung gem. § 13 Abs. 1 TMG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung sowie Verwendung der Daten und das Erfordernis seiner Einwilligung zur Nutzung unterrichtet zu haben. Diese Unterrichtung müsse zu Beginn des Nutzungsumfangs sowie auch später jederzeit abrufbar sein . § 13 Abs. 1 TMG sei zudem als eine das Marktverhalten regelnde Norm iSd § 4 Nr. 11 UWG anzusehen, die auch dem Schutz der Interessen der Mitbewerber dienen solle.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben werden Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 612,80.- geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 7.500.- berechnet werden.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Thoralf Klabunde Immobilien
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.