Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Schadenfreundinnen“

07. Oktober 2015
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Erneut erreicht uns eine Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer. In dieser werden gegen unseren Mandanten Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Schadenfreundinnen“ geltend gemacht.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird angeführt, dass unser Mandant im Rahmen einer Internettauschbörse das Filmwerk „Die Schadenfreundinnen“ weltweit anderen Nutzern zum Download angeboten hätte. In diesem angeblichen Angebot liege nach § 19a UrhG eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung und nach § 16 UrhG eine illegale Vervielfältigung. Da die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – zumindest laut Schreiben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Filmwerk sei, seien durch die vermeintliche Handlung unseres Mandanten ihre Rechte verletzt.

Infolgedessen soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 600.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.- bezahlen, welchen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.600.- berechnen. Insgesamt wird von unserem Mandanten daher ein Betrag in Höhe von EUR 815.- gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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